Infos

Hier finden Sie Infos zu den Punkten

  • Gemeinnützigkeit

  • Mitglied werden

  • Mitgliederversammlung

  • Satzung

  • Spendenbescheinigung


Gemeinnützigkeit

Am 24.02.2014 hat der Verein den Bescheid nach §60a Abs.1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§51, 59, 60 und 61 AO erhalten.


Mitglied werden

Jeder, der uns unterstützen möchte und unsere Satzung akzeptiert kann Vereinsmitglied werden. Hierzu müssen Sie nur die beiden folgenden Formulare ausdrucken und ausfüllen:

Anschließend können Sie beiden Formulare entweder im Kindergarten bei der KiTa Leitung Frau Silvia Römhild oder bei den Vorstandsmitgliedern abgeben. Eine Zusendung per Post ist natürlich auch möglich.

Aus organisatorischen Gründen ist es unerläßlich, dass Sie uns eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Wir danken für Ihr Verständnis!


Mitgliederversammlung

1x jährlich findet die Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung statt. Hierzu erhält jedes Vereinsmitglied rechtzeitig eine schriftliche Einladung inklusive Tagesordnung.


Satzung


Spendenbescheinigungen / Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge* können steuermindernd geltend gemacht werden.

Wenn die Zuwendung 200,- € übersteigt, erhalten Sie eine förmliche Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster des Bundesministerium der Finanzen:

Wenn die Zuwendung 200,- € nicht übersteigt, genügt als Nachweis die Buchungsbestätigung. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen zu finden.

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 * Beiträge für die Mitgliedschaft in Vereinen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind grundsätzlich wie Spenden abzugsfähig